Sperrkonto einrichten

  • Studenten aus Nicht-EU-Staaten benötigen ein Sperrkonto („Blocked Account“)
  • Nachweis des Lebensunterhalts
  • Konto ist Voraussetzung für das Studium in Deutschland

Ausländische Studenten, Au-Pairs und Arbeitssuchende müssen unter gewissen Vorraussetzungen ein Sperrkonto einrichten. Nur dann dürfen sie in Deutschland leben und ein Studium aufnehmen. Betroffen sind Angehörige aus Nicht-EU-Staaten.

Die größte Gruppe der Studierenden aus dem Nicht EU-Ausland sind Menschen aus der Türkei und China. An deutschen Hochschulen sind fast 40.000 junge Erwachsene eingeschrieben. Aus Indien und Russland studieren fast 15.000 junge Menschen in Deutschland.

Sperrkonto als Nachweis für Zahlungsfähigkeit

Die Studierenden müssen nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten können. Dafür zahlen sie Geld auf das Sperrkonto ein. Dieses ist nicht frei verfügbar. Stattdessen wird jeden Monat ein bestimmter Betrag freigegeben.

Unterlagen für die Eröffnung des Sperrkontos

  • ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Reisepasses
  • Kopie der Studienzulassung

Das Konto sollte frühzeitig beantragt und eröffnet werden. Dazu ist ein ausgefüllter Antrag nötig. Den Antrag gibt es als Formular bei der Bank. Meist ist er zweisprachig in Deutsch und Englisch. Weiterhin ist eine Kopie des Reisepasses und der Studienzulassung nötig. Die Kopien müssen beglaubigt sein. Das machen die Konsulate und Botschaften im Heimatland des Studierenden. Die Unterlagen werden zur Bank geschickt, das Konto wird eröffnet. Dies dauert in der Regel eine Woche. Achten Sie darauf, dass dabei Gebühren anfallen können. Die Deutsche Bank verlangt 150 Euro  für die Einrichtung des Kontos, die Kontoführung ist für Studentinnen und Studenten bis zum 30. Geburtstag gebührenfrei. (Stand Juni 2018)

Sobald das Konto eröffnet ist, erhält der Kontoinhaber die Kontodaten, IBAN und BIC. Die IBAN ist die „International Bank Account Number“, zu deutsch: Internationale Bankkontonummer. Die BIC ist der „Bank Identifier Code“, der Geldinstitute weltweit eindeutig indentifiziert.

Einrichten eines Online-Kontos

Seit geraumer Zeit ist es auch möglich, ein Sperrkonto online zu eröffnen. Deutsche Botschaften verweisen auf die Anbieter Fintiba und X-Patrio. X-Patrio berechnet 49 Euro an einmaligen Gebühren. Dazu kommt eine monatliche Pauschale von fünf Euro und ein Puffer für mögliche weitere Auslagen von 100 Euro.

Das Sperrkonto der Fintiba heißt „Fintiba Basic“ Das Unternehmen berechnet für die Eröffnung 89 Euro, die Kontoführungsgebühr beträgt 4,90 Euro pro Monat. Für die Eröffnung des Kontos wird nur der Reisepass benötigt. Fintiba wirbt damit, erster Anlaufpunkt für alle zu werden, die in Deutschland studieren möchten.

Inzwischen bieten beide Anbieter auch ein erweitertes Angebot mit Krankenversicherung.

Kosten für den Aufenthalt in Deutschland

  • mindestens 720 Euro / Monat
  • Finanzierung zum Teil über einen Nebenjob möglich

Sobald das Konto eröffnet ist, kann das Geld per internationaler Überweisung eingezahlt werden. Derzeit muss ein Studierender in der Regel für jeden Monat 720 Euro nachweisen, also 8640 Euro pro Studienjahr. Eine verbindliche Aussage dazu kann die Botschaft im Heimatland des Studierenden geben oder die Ausländerbehörden. Die Bank erstellt eine Sperrbestätigung und schickt Sie dem Kontoinhaber zu. Dieses Verfahren dauert in der Regel noch einmal eine Woche. Das Konto sollte also mindestens zwei Wochen vor der Einreise eingerichtet sein.

Von dem Konto sind dann monatlich 720 Euro verfügbar. Der verfügbare Betrag ist entsprechend höher, wenn auf dem Konto mehr Geld eingezahlt wurde. Die Sperrbestätigung weist jedoch nur den vom Auswärtigen Amt geforderten Betrag aus.

Über Nebenjob dazuverdienen

Ausländische Studierende dürfen in Deutschland arbeiten. Die Höchstgrenze liegt bei 120 Tagen im Jahr, beziehungsweise 240 halben Tagen. Wer mehr arbeiten möchte, benötigt die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Die Regelung gilt nicht für wissenschaftliche Hilfskräfte (Hiwis). Sie dürfen mehr arbeiten, müssen dann aber die Ausländerbehörde informieren. Wichtig zu wissen ist auch, dass sich Studierende aus Nicht-EU-Ländern nicht selbstständig machen dürfen.

Sonderfall Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien

Studierende aus diesen Ländern können ebenfalls ein Sperrkonto eröffnet, müssen aber nach Aussage des Auswärtigen Amts erst das Visumverfahren durchlaufen. Die Studenten bekommen anschließend Infos zur Eröffnung des Sperrkontos.

Alternativen zum Sperrkonto

  • Stipendium
  • Bankbürgschaft

Derzeit gibt es kein Recht auf ein Sperrkonto, so dass viele Sparkassen und Banken, diese Form nicht zu den Kontoangeboten zählt. Informationen dazu hat in der Regel die zukünftige Hochschule oder Sprachschule.

Als Finanzierungsnachweis ist unter Umständen auch ein Stipendium zum Beispiel über die Datenbank des Deutschen Akademischen Auslandsdiensts (DAAD), der Einkommensnachweis der Eltern oder eine Bürgschaft geeignet. Diese muss jährlich bei einem Geldinstitut im Bundesgebiet erneuert werden.

Online-Konto als Ergänzung

In diesen Fällen bietet es sich an, ein Online-Konto zu eröffnen. Das Angebot ist inzwischen groß. Viele Konten sind kostenlos, wie zum Beispiel das Comdirect-Girokonto oder das N26-Girokonto.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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